Informationen

Informationen zum Fach Sport

(Sport) "... ein Medikament, das gleichzeitig das kardiorespiratorische System und die Muskeln trainiert, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel verbessert, die Knochen stärkt, das Gewicht regulieren hilft, stimmungsaufhellend und antidepressiv wirkt, sowie oft eine sozial integrierende Funktion hat,..."

(Prof. Dr. med Bernard Marti, 2000)

Aktuelles

Aktuelles

Lehrplan

Schulinterner Lehrplan Sport

Sekundarstufe I

Grundorganisation des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 (G8)

Der Sportunterricht in der Sekundarstufe I am Landrat-Lucas-Gymnasium orientiert sich an der umfassenden Handlungskompetenz, die sich in fachspezifische Inhalte und Inhaltsfelder ausdifferenziert. Damit wird im Sportunterricht durch die drei Kompetenzbereiche die Grunddimension des fachlichen Handelns und zudem in sechs Inhaltsfeldern die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts ausgebildet.

Die drei Kompetenzbereiche nach den NRW-Richtlinien für das Fach Sport an Gymnasien unterscheiden sich in:
   - Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz
   - Methodenkompetenz
   - Urteilskompetenz

Die Inhaltsfelder setzen sich aus dem folgenden Bewegungshandeln im Praxis-Theorie-Verbund zusammen:
a) Bewegungsstruktur und Bewegungslernen
b) Bewegungsgestaltung
c) Wagnis und Verantwortung
d) Leistung
e) Kooperations- und Konkurrenzverhalten
f) Gesundheit

Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder bilden zusammen die Grundlage der Kompetenzerwartungen, die sich in 9 Bewegungsfeldern und Sportbereichen zeigen.

  • Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
  • Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
  • Laufen, Springen, Werfen–Leichtathletik
  • Bewegen im Wasser–Schwimmen
  • Bewegen an Geräten–Turnen
  • Gestalten, Tanzen, Darstellen–Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
  • Spielen in und mit Regelstrukturen–Sportspiele
  • Gleiten, Fahren, Rollen–Rollsport/Bootssport/Wintersport
  • Ringen und Kämpfen–Zweikampfsport

Die folgenden Inhalte und Gegenstände sind in den aufgeführten Bewegungsfeldern und Sportbereichen für den schulinternen Lehrplan obligatorisch und sind hier nachzulesen:

Schulinterner Lehrplan SEK I (G9)

Sekundarstufe II

Grundorganisation des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen EF bis Q2 (G8)

Unterrichtliche Inhalte
Grundlage für den Sport in der Sekundarstufe II sind die verbindlichen Vorgaben des Kernlehrplans für die gymnasiale Oberstufe (Kernlehrplan für die Sekundarstufe II - Gymnasium/ Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Hrsg. Ministerium für Schule und Weiterbildung, 2014).

Der Sportunterricht in der Sekundarstufe II am Landrat-Lucas-Gymnasium orientiert sich an der umfassenden Handlungskompetenz, die sich in fachspezifische Inhalte und Inhaltsfelder ausdifferenziert. Damit wird im Sportunterricht durch die vier Kompetenzbereiche die Grunddimension des fachlichen Handelns und zudem in sechs Inhaltsfeldern die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts ausgebildet.

Die vier Kompetenzbereiche nach den NRW-Richtlinien für das Fach Sport an Gymnasien unterscheiden sich in:

- Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz

- Sachkompetenz

- Methodenkompetenz

- Urteilskompetenz

 

Die Inhaltsfelder setzen sich aus dem folgenden Bewegungshandeln im Praxis-Theorie-Verbund zusammen:

a) Bewegungsstruktur und Bewegungslernen
b) Bewegungsgestaltung
c) Wagnis und Verantwortung
d) Leistung
e) Kooperations- und Konkurrenzverhalten
f) Gesundheit

Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder bilden zusammen die Grundlage der Kompetenzerwartungen, die sich in folgenden Bewegungsfeldern und Sportbereichen zeigen:

  • Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen(BF/SB1)
  • Laufen, Springen, Werfen–Leichtathletik(BF/SB3)
  • Bewegen im Wasser–Schwimmen(BF/SB4)
  • Bewegen an Geräten–Turnen(BF/SB5)
  • Gestalten, Tanzen, Darstellen–Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste(BF/SB6)
  • Spielen in und mit Regelstrukturen–Sportspiele(BF/SB7)
  • Gleiten, Fahren, Rollen–Rollsport/Bootssport/Wintersport(BF/SB8)
  • Ringen und Kämpfen–Zweikampfsport(BF/SB9)

Der Sportunterricht in der EF

Die folgenden Inhalte und Gegenstände sind in den aufgeführten Bewegungsfeldern und Sportbereichen für den schulinternen Lehrplan obligatorisch und sind nachzulesen:

Schulinterner Lehrplan Stufe EF (PDF)

 

Der Sport-Grundkurs am LLG in der Qualifikationsphase Q1 / Q2


In den Rahmenvorgaben werden die unterrichtlichen Inhalte durch die Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen beschrieben. Diese sind den Schülerinnen und Schülern seit der Einführungsphase bekannt, da sie hier gleichrangig unterrichtet werden. Am Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen und Schüle einen Profilkurs für die Qualifikationsphase. In den Grundkursen der Qualifikationsphase werden einzelne Inhaltsfelder besonders hervorgehoben, wodurch das jeweilige Kursprofil spezifisch ausgeprägt wird.



Bewertung
Sämtliche Leistungen im Grundkurs zählen zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“. Hierzu zählen alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht werden. Im Fach Sport sind hiermit die kontinuierlich zu erbringenden sportmotorischen Leistungen in Demonstrationen und sportmotorischen Tests gemeint. Ferner werden bei der Leistungsbewertung weitere fachliche Leistungen berücksichtigt:

-    Beiträge zu Unterrichtsgesprächen
-    Mitarbeit in Projekten
-    Beiträge zur Unterrichtsgestaltung
-    Schriftliche Übungen
-    (Kurz-)Referate
-    Protokolle
-    Hausaufgaben

Hier finden Sie Anmerkungen zum Lernen auf Distanz.


Sportunfähigkeit (längerfristig)
Auch bei Sportunfähigkeit besteht Anwesenheitspflicht. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung werden allein die oben genannten weiteren fachlichen Leistungen zur Leistungsbewertung herangezogen.

Folgende Profilkurse sind am LLG wählbar:

Kursprofil_BB

Kursprofil_BD

Kursprofil_FB

Kursprofil_HB

Kursprofil_LA

Kursprofil_TA

Kursprofil_VB

 

Oberstufe Leistungskurs

 

Der Sport-Leistungskurs am LLG

Unterrichtliche Inhalte:

Grundlage für den Leistungskurs Sport sind die verbindlichen Vorgaben der Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe (Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Frechen 1999).

Da der Lehrplan Sport für den Leistungskurs jedoch keine hinreichenden Festlegungen für eine Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben enthält, sind im Hinblick auf die schriftlichen Abiturprüfungen entsprechende inhaltliche Vorgaben erforderlich, die das Unterrichtsgeschehen im Sport LK am LLG bestimmen. Durch diese Schwerpunktsetzungen soll gesichert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen über die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen verfügen.

Die fachspezifischen Schwerpunktsetzungen gelten jeweils für einen Abiturjahrgang. Diese Vorgaben bestimmen somit maßgeblich auch die unterrichtlichen Inhalte der Sporttheorie-Stunden des Leistungskurses und sind für den jeweiligen Abiturjahrgang abzurufen unter:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/fach.php?fach=33

 

Trotz der zentral gestellten Abiturthemen -und der somit anscheinenden Fokussierung auf die Sporttheorie- dienen die zu vermittelnden theoretischen Inhalte jedoch keineswegs einem Selbstzweck, sondern beziehen sich immer auf die sportmotorische Praxis, im besten Falle auf die unmittelbar selbsterlebte Praxis (je nach theoretischen Inhalten -wie bspw. bei den Themen Doping oder Aggression- bezieht sich die Anbindung auf eine miterlebte sportmotorische Praxis, die bspw. durch die Medien miterlebt wurde).

Die selbst zu erlebende sportmotorische Praxis im Leistungskurs Sport am LLG konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Bewegungsfelder „Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik“ sowie „Spielen in und mit Regelstrukturen – Volleyball“.

Darüber hinaus werden jedoch auch die Bewegungsfelder „Gleiten, Fahren, Rollen – Skifahren/ Snowboarden“, „Bewegen an Geräten - Turnen“ sowie „Gestalten, Tanzen, Darstellen“ berücksichtigt. Die Teilnahem an sämtlichen Bewegungsfeldern ist für jeden Sport-Leistungskursschüler obligatorisch!

Die sportmotorische Praxis stellt somit im Leistungskurs Sport am LLG die absolut notwendige Voraussetzung dar, von der aus sich eine theoretische Reflexion im Unterricht und für die schriftlichen Arbeiten überhaupt erst sinnvoll erschließen lässt. Leitend für die theoretische Auseinandersetzung mit diesen Bewegungsfeldern sind am LLG die Pädagogischen Perspektiven „Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen“ sowie „Kooperieren, wettkämpfen und sich verständigen“. Diese Pädagogischen Perspektiven auf die vermittelten Bewegungsfelder bilden die Legitimation des Leistungskurses Sport.

Konkretisiert wird dies in dem für den Sport-Leistungskurs leitenden Begriff der „Praxis-Theorie-Verknüpfung“, der in dem Lehrplan wie folgt definiert ist.


"Die Schülerinnen und Schüler eignen sich in unmittelbarer Verknüpfung ihres sportpraktischen Tuns mit dessen reflexiver Durchdringung ... Fachwissen an. Außerdem lernen sie, wissenschaftliche Verfahrensweisen im Rahmen selbstständigen Arbeitens anzuwenden und das eigene sportliche Handeln wie das anderer begründet zu bewerten.

Diese enge Verbindung von unmittelbar erlebtem sportpraktischen Handeln und dessen reflexiver Bearbeitung trägt nicht nur zur Entwicklung sportfachlichen Könnens bei, sie erweitert auch die Fach- und Methodenkompetenz. Hier erleben die Schülerinnen und Schüler zwei verschiedene Zugänge zur Wirklichkeit. Sie machen einerseits praktisch-körperliche Erfahrungen (z. B. zur körperlichen Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Anforderungsbereichen und unter verschiedenen Bedingungen: "Körper-Wissen"), zum anderen machen sie sich mit wissenschaftlichen Erklärungen solcher Erfahrungen vertraut (z. B. in Form biologischer und psychologischer Kenntnisse: "Wissenschafts-Wissen"). Indem sie diese beiden Aussagesysteme vergleichen und deren unterschiedliche Reichweiten erkennen, werden ihnen zugleich auch Möglichkeiten und Grenzen sowie die Ergänzungsbedürftigkeit wissenschaftlicher Aussagen bewusst. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und insbesondere die Möglichkeit, diese im Rückbezug auf die eigene Sport- und Bewegungspraxis unmittelbar wieder Gewinn bringend anwenden zu können, machen sie zunehmend selbstständig und unabhängig von Trends und leitenden Autoritäten." (Lehrplan Sport, S. 8)

 

Notenzusammensetzung/ Beurteilungsbereiche

Das oben dargelegte Verständnis oberstufen- und abiturgemäßen Unterrichts in einem Sport-Leistungskurs am LLG bestimmt auch die Kriterien der Notenzusammensetzung.

Laut Richtlinien setzt sich die Note im Sport-Leistungskurs aus zwei gleichen Teilen zusammen: aus dem Mittelwert der geschriebenen „Klausuren“ in einem Halbjahr sowie der Note der „Sonstigen Mitarbeit“.

Zur „Sonstigen Mitarbeit“ heißt es in den Richtlinien „Im Beurteilungsbereich ‚Sonstige Mitarbeit’ sind alle Leistungen zu werten, die eine Schülerin bzw. ein Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren erbringt“ (Lehrplan, S.65).

Die „Sonstige Mitarbeit“ im Sport-Leistungskurs ist demnach nicht gleichzusetzen mit der sportmotorischen Leistung! Nichtsdestotrotz stellt die sportmotorische Leistung im dargelegten Sinne einer Praxis-Theorie-Verknüpfung jedoch die notwendige Voraussetzung dar.

Somit gilt für die Notenfindung: Je besser die sportmotorischen Ergebnisse -bspw. im Rahmen sportmotorischer Tests- ausfallen, desto besser ist dementsprechend die Teilnote für die sportmotorische Praxis im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“.

Eine sehr gute Leistung im gesamten Beurteilungsbereich der „Sonstigen Mitarbeit“ kann jedoch allein dann erreicht werden, wenn sowohl die sportmotorischen Leistungen als auch die Reflektion dieser Teilleistung -bspw. im Rahmen der mündlichen Mitarbeit, Hausaufgaben oder Referaten etc.- als sehr gut bewertet werden können. Dabei ist „eine schematisch-rechnerische Gewichtung von Teilleistungen unzulässig“ (Lehrplan, S.71). Dementsprechend ist auch eine Übergewichtung einzelner Teilleistungen -wie bspw. der sportmotorischen Leistung oder der mündlichen Mitarbeit im Unterricht- zur Bildung der Note zur „Sonstigen Mitarbeit“ unzulässig!

 

Prüfungsanforderungen im Abitur:

Für das Leistungskursfach Sport tritt an die Stelle der schriftlichen Abiturprüfung gemäß § 21 Abs. 3 eine Fachprüfung, die sich aus einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung zusammensetzt.

 

Die theoretische/ schriftliche Prüfung:

Die schriftliche Prüfungsarbeit im Rahmen der Fachprüfung wird zentral gestellt.

Aufgabenbeispiele und Konstruktionsbeispiele können auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=4032

 

 

Die praktische/ sportmotorische Prüfung:

(vgl.: Prüfungsanforderungen und Aufgabenbeispiele für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Rahmen der Fachprüfung Sport als Abiturprüfungsfach RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 3.8.2010)

Die Prüfungsanforderungen und Aufgabenbeispiele für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen treten am 1. August 2011, beginnend mit der Qualifikationsphase, in Kraft (erstmalig Abitur 2013).

Die praktische Prüfung umfasst drei Prüfungsteile aus mindestens zwei Bewegungsfeldern und beginnt für den einzelnen Prüfling verbindlich mit der Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit. Die Überprüfung der Leichtathletik und im Volleyball erfolgt an höchstens zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einem angemessenen Abstand von mindestens drei Tagen zur Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit.

Die Leistungen in den drei Prüfungsteilen werden mit je einer Note bewertet, die bei der Bildung der Prüfungsnote gleiches Gewicht haben. Nicht ganzzahlige Ergebnisse werden jeweils mathematisch gerundet.

 

Vermerk über Sportunfähigkeit im Leistungskurs

  • Vom Halbjahr der Jahrgangsstufen 12.2 an ist ein Wechsel des Leistungskurses bei länger attestierter Sportunfähigkeit nicht mehr zwingend geboten, allerdings auf Wunsch des Schülers/der Schülerin möglich.

  • Verbleibt der Schüler/die Schülerin im Leistungsfach Sport, nimmt er/sie im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten an allen Unterrichtsstunden teil und ist in den Bereichen „Fachliche Kenntnisse“ (Bereich II) und „Methoden und Formen selbstständigen Arbeitens“ (Bereich III) besonders an Gesprächsphasen, Referaten, Protokollen und der Unterrichtsorganisation zu beteiligen. Über die einzubringenden Leistungen sollen schriftliche Zielvereinbarungen getroffen werden. Je nach Entscheidung der Fachlehrkraft kann am Ende eines Kurshalbjahres auch eine fachpraktische Prüfung über die im Kurs vermittelten sporttheoretischen Inhalte erforderlich sein.

  • Macht die Sportunfähigkeit eine Teilnahme an einer Prüfungen im Rahmen der Fachprüfung als Ersatz für eine Klausur unmöglich, tritt an deren Stelle eine mündliche Prüfung (mit Aufgabenstellung und 30-minütiger Vorbereitungszeit) von etwa 30 Minuten Länge oder eine fachpraktische Prüfung.

  • Gegenstand eines Prüfungsgesprächs sind sportfachliche und sportwissenschaftliche Fragestellungen, die im engen inhaltlichen Zusammenhang mit der praktischen Prüfungen entsprechend dem Kursprofil stehen. Die hier erteilte Note ersetzt bei der Bildung der Gesamtnote für die Fachprüfung im Leistungsfach Sport die Note für die praktische Prüfung.

 

Vermerk über Sportunfähigkeit im Abitur

  • Wenn eine aktuelle Sportunfähigkeit die praktische Prüfung im Rahmen der Fachprüfung verhindert, tritt in der Regel an deren Stelle eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Länge. Gegenstand dieses Prüfungsgesprächs sind sporttheoretische und –wissenschaftliche Fragestellungen im inhaltlichen Zusammenhang mit den drei für diesen Kurs festgelegten Prüfungsteilen. Die hier erteilte Note ersetzt bei der Bildung der Gesamtnote für die Fachprüfung im Leistungsfach Sport die Note für die praktische Prüfung.

  • Tritt eine Sportunfähigkeit während der praktischen Prüfung ein, ist ebenfalls die genannte mündliche Prüfung anzusetzen, wenn nicht zwei der drei Prüfungsteile abschließend bewertet werden konnten. Kann lediglich der dritte Teilbereich der praktischen Prüfung nicht mehr bewertbar erbracht werden, tritt an dessen Stelle eine mündliche Prüfung (ohne Aufgabenstellung und Vorbereitungszeit) von etwa 15 Minuten Länge. Gegenstand dieses Prüfungsgesprächs sind sporttheoretische Fragestellungen im inhaltlichen Zusammenhang mit diesem Teilbereich. Die hier erteilte Note ersetzt die dritte Teilnote der praktischen Prüfung.

  • Bei ärztlich attestierter aktueller Sportunfähigkeit für einen der drei Prüfungsteile ist entsprechend zu verfahren.

  • Ist allerdings ein Prüfungsteil vor einer ärztlich attestierten aktuellen Sportunfähigkeit zu mehr als der Hälfte bewertbar erbracht worden, dann geht diese Wertung als dritte Teilnote in die Note für die praktische Prüfung ein.

Fachschaft

Fachkonferenz Sport

Vorsitzende der Fachkonferenz Sport

Michael Weyres, Martin Blechschmidt und Anne-Katrin Gertz

 

weitere Mitglieder der Fachschaft (in alphabetischer Reihenfolge)

Kira Biesenbach

Martin Blechschmidt

Nicole Cronert

Christian Demmer

Thorsten Drach

Anna Draube

Volker Frank

Britta Hackstein

Verena Halbach

Frank Heggemann

Marcus Heupgen

Ludger Hillesheim

Florian Hirschnitz

Anne Karl

Michael Kentgens

Christoph Kerber

David Kloock

Kristin Koplin-Drach

Malte Krummeich

Lena Menzel

Maren Monich

Stefan Nettesheim

Daniel Nesges

Mai Nguyen

Susanne Oertel

Michael Overhage

Malte Pfalzgraf

Jonas Reckermann

Ingar Schneider

Heiner Schultze

Kira Tebrügge

Jutta Wellmann

Michael Weyres

Dr. Jörg Wimmert

 

Lernmittel

Lernmittel im Fach Sport

Literatur Leistungskurs Qualifikationsphase (Q1 & Q2)

FRIEDRICH, W.: Optimales Sportwissen, Grundlagen der Sporttheorie und Sportpraxis für die Schule, Spitta-Verlag, Balingen, 2007.

 

Sonstige Ausstattung der Fachschaft Sport

Kraftraum

Lichtschrankensystem zur Zeitmessung

Polar-Herfrequenzmessgeräte (Klassensatz)

 

weitere Infos folgen...