Schulpflegschaft am LLG

Alles rund um die Schulpflegschaft ist im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Klickt auf den Link für den Gesetzestext (externe Seite). Viel Spaß beim Lesen!

Wir zeigen Euch sehr gerne, was wir in der Schulpflegschaft machen, was uns antreibt und was wir für die Zukunft vorhaben.

Egal wie viele Gesetzestexte es gibt, ohne Motivation geht gar nichts! Diese ist so wichtig für unser Ehrenamt. Und die beste Motivation überhaupt sind unsere Kinder und alle Schüler*innen am LLG. Für sie gestalten wir gerne das Schulleben attraktiv, abwechslungsreich und besonders.

Dafür arbeiten wir eng mit der Schulleitung, den Lehrer*innen, der Schülervertretung und dem Förderverein zusammen.

So, los geht’s auf unserer gemeinsamen Entdeckungsreise!

Ihr erreicht uns unter der Mail-Adresse: schulpflegschaft@landrat-lucas.org