FAQ- Tablet-Klassen

Didaktisch-pädagogische Fragen

Welche Vorteile bieten Tablets im Unterricht ?

Eine 1:1-Ausstattung hat zur Folge, dass Unterrichtsmedien und Unterrichtsmaterialien den einzelnen Schüler*innen im Normalfall ständig und unmittelbar verfügbar sind – hierdurch ergibt sich eine flexiblere und agilere Lernkultur, die zusätzliche Möglichkeiten in folgenden Bereichen bietet: 

  • individualisiertes Üben mit unmittelbarem Feedback mit der Hilfe von Werkzeugen in Moodle, von Apps und Web-Anwendungen etc. 
  • aktivierende und lebendige Erarbeitung von Inhalten z.B. durch eigene Erklärvideos, virtuelle Anschauung von Orten und Modellen oder interaktive Schulbücher 
  • vielschichtige, strukturiertere und organisatorisch vereinfachte Unterrichtsabläufe durch die Möglichkeiten der direkten Präsentation, die Bereitstellung und den Austausch von Materialien 
  • ortsunabhängiges und kollaboratives Arbeiten durch das Teilen von Inhalten und leichte Dateiübertragung per AirDrop oder M365-Apps. 
  • stärkere Ausrichtung auf selbstständige und individualisierte Lernprozesse z.B. mit Hilfe von Tutorials, eigenen Recherchen  
  • Lernen im eigenen Tempo, Nutzung des eigenen Lernwegs, Nutzung verschiedener Medienkanäle (Lernen mit unterschiedlichen Sinnen)
  • Schaffung virtueller Lernräume für die unterschiedlichsten Formen der klassen-, stufen und schulübergreifenden Zusammenarbeit. 
  • Vereinfachungen für inklusiven Unterricht. Vor allem iPads besitzen vielfältige Bedienungshilfen, insbesondere in den Bereichen der Lese- und Sprachförderung bzw. -unterstützung. 
  • Wissenschaftliche Studien zeigen immer wieder den Vorteil von digitalen Medien und Tablets im Unterricht. Eine Studie der Universität Köln können Sie hier lesen: Studie der Uni Köln. Weitere  Studien finden Sie hier: nationale und internationale Studien  

Wie sollen die Tablets eingesetzt werden?

Das iPad ist ein All-in-One-Gerät für Lehrer*innen und Schüler*innen, welches man für die Gestaltung, Organisation und Vorbereitung des Unterrichts nutzen kann. Es ersetzt andere zusätzliche Geräte und dient u.a. als Kamera, Präsentationswerkzeug, Tafel (in Kombination mit Apple-TV und Beamer), Scanner, Taschenrechner, Aufnahmegerät, Oberfläche für die Microsoft-365-Anwendungen, Atlas, eBook, Heftersatz (in Verbindung mit Apple-Pencil) und ganz allgemein als Gerät zur Nutzung des Internets. 

Das Tablet ermöglicht auf diese Weise einen hybriden Unterricht, in dem vielen Inhalte und Anwendungen unmittelbar und interaktiv zur Verfügung stehen, so dass Lernprozesse sinnvoll und gewinnbringend unterstützt werden können. Hybrider Unterricht meint in diesem Zusammenhang einen sinnvollen Wechsel von analogen und digitalen Lernsituationen, in dem die Anteile digitalen und analogen Lernens zielorientiert aufeinander abgestimmt werden.

Wie wird die Medienkompetenz der Schüler*innen durch den Einsatz der Tablets gestärkt?

Schule muss auf die neuen Anforderungen einer digitalisierten Welt reagieren und den Schüler*innen im Alltag einen reflektierten und verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Zu diesem Zweck werden im Medienkonzept des LLG (siehe https://www.landrat-lucas.org/medienkonzept-des-llg.html) die grundlegenden Inhalte der Medienkompetenzvermittlung spiralförmig wiederkehrend dargestellt, d.h. das Wissen, die Methoden und der Medieneinsatz, die einmal im Fachunterricht oder in den Klassenleitungsstunden vermittelt wurden, sollen in den folgenden Jahren angewendet und gefestigt werden. Hierdurch soll eine nachhaltige Aneignung der Kompetenzen gewährleistet werden.  

Im Medienkonzept wird auch festgehalten, wie der Medieneinsatz bzw. die Medienkompetenz-Vermittlung in den Curricula der Fachschaften und dem Klassenleitungskonzept untereinander abgestimmt ist - dabei wird besonderer Wert auf den pädagogisch und didaktisch sinnvollen Einsatz der 1:1-Tablets gelegt.

Werden die Kinder in die Bedienung eingeführt?

Für die Stufen 5-8 stehen den Kolleg*innen iPad-Koffer insbesondere für die Inhalte des Medienkompetenzrahmens zur Verfügung. Auf diese Weise erlangen die Schüler*innen erste Einblicke in die Arbeit mit den Tablets.  

Die Schüler*innen der Tablet-Klassen bekommen zusätzlich direkt zu Beginn des Schuljahres eine ausführliche Einführung in die Grundlagen der Bedienung der iPads. Darüber hinaus werden anhand unseres Leitfadens die Verhaltensregeln für den Umgang mit einem digitalen Endgerät vermittelt.

Warum muss jedes Kind das gleiche Gerät haben?

Hiermit möchten wir zum einen für gleiche Chancen sorgen. Für den Unterricht wäre es zudem nicht praktikabel, wenn die Schüler*innen unterschiedliche Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen nutzen würden, da hier die Administration, die Kommunikation der Geräte untereinander und die Datensicherheit nicht gewährleistet werden könnte.  

Auf unserem Bestellportal besteht dennoch eine gewisse Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Speicherkapazitäten (64 oder 256 GB) und zusätzlich haben die Eltern die Möglichkeit eine eigene Hülle zu besorgen und sind nicht verpflichtet die in unserem Bestellportal angebotene Hülle zu kaufen.

Warum ein Eingabe-Stift?

Wir sind der Meinung, dass das Schreiben und Zeichnen mit der Hand auch bei digitalen Dokumenten lernförderlich ist. Der Stift macht das Mitschreiben im Unterricht, das Beschriften von Schaubildern, das Zeichnen von Illustrationen usw. einfacher und schneller.

Sind Schulhefte dann überflüssig?

Mit dem Eingabestift kann das Gerät einen Hefter ersetzen. Die Entscheidung, ob es einen herkömmlichen Hefter oder eine digitale Mitschrift gibt, liegt in der Hand der Fachlehrer*innen. Bei der Führung der digitalen Mitschriften sind die gleichen Standards wie Lesbarkeit, Gliederung, Sauberkeit etc. zu beachten wie bei analogen Mitschriften.

Sind Schulbücher dann überflüssig?

Grundsätzlich steht in den meisten Fächern ein digitales Schulbuch auf den Geräten zur Verfügung, die besondere Vorteile z.B. durch Verlinkungen, Zusatzmaterialien und die Darstellungsmöglichkeiten für Bilder bieten. Auf diese Weise lässt sich das Gewicht der Schultaschen deutlich reduzieren. Für die Situationen, in denen es uns sinnvoll erscheint, steht den Klassen aber auch eine gedruckte Version weiterhin mindestens im halben Klassensatz zur Verfügung. 

Unser Kind verbringt ohnehin schon so viel Zeit am Computer oder am Handy. Muss das in der Schule denn auch noch sein?

Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit modernen Medien gehört auch, dass man lernt, sich bei der Nutzung zeitlich zu beschränken. Für diesen Lernprozess bietet die Schule das optimale Umfeld und es ergeben sich im Alltag zahlreiche Möglichkeiten, diese Problematik auch zu thematisieren –auch mit Blick auf die beruflichen Ziele vieler Kinder.

Sitzen die Kinder nicht die ganze Zeit am Bildschirm?

Nein! Es entscheidet jede Lehrkraft über einen didaktisch sinnvollen Einsatz des Geräts und es gibt einen Wechsel zwischen verschiedenen Lernsituationen: Die Schülerinnen und Schüler lassen sich z.B. etwas erklären, diskutieren miteinander, führen ein Experiment durch, bewegen sich im Sportunterricht, malen im Kunstunterricht, spielen Keyboard im Musikunterricht usw. Wie bisher ist es von Fach zu Fach unterschiedlich, wofür und in welchem Umfang das Gerät eingesetzt wird. In einem solchen hybriden Unterricht geht es um einen sinnvollen Wechsel von analogen und digitalen Lernsituationen, in dem die Anteile digitalen und analogen Lernens zielorientiert aufeinander abgestimmt werden. 

Was passiert, wenn mein Kind sein Gerät daheim vergisst oder es nicht aufgeladen hat?

Das ist wie bei allen fehlenden Schulmaterialien ein kleines Problem. Evtl. muss dann zu zweit an einem Gerät gearbeitet werden oder es kann ein Leihgerät genutzt werden. Schule und Eltern sollten pädagogisch dafür Sorge tragen, dass alle Arbeitsmaterialien nutzbar sind.

Verlernen die Kinder nicht die Handschrift?

Neben aller Digitalisierung bleibt die Handschrift eine wichtige Grundlage für Bildung. Eine flüssige, leserliche und ermüdungsfreie Handschrift und die damit verbundene gute Schreibmotorik hat einen positiven Einfluss auf die kognitive Entwicklung der Schüler*innen – diese Grundfertigkeiten haben die Schüler*innen bis zur Stufe 8 weitestgehend erworben. Ab der Stufe 9 werden die Lehrkräfte am LLG situationsabhängig entscheiden, welche Schreibtechnik für die Lerngruppe im jeweiligen Unterrichtskontext zielführend ist. Papier und Stifte können weiterhin genutzt werden, da die analogen Texte grundsätzlich auch immer in die digitalen Notizbücher eingefügt werden können.  

Werden die Klassenarbeiten oder Tests auf dem Tablet geschrieben?

Klassenarbeiten und Tests werden aus rechtlichen Gründen zunächst wie gewohnt auf Papier geschrieben. Eine zusätzliche Nutzung des Tablets z. B. als Wörterbuch oder Taschenrechnerersatz, ist möglich. 

Wie sich dies in Zukunft weiterentwickeln wird, ist bereits Thema im Schulministerium z. B. für Abitur- oder zentrale Prüfungen. Portfolioarbeiten wie z.B. in den WPU-Fächern sind auf dem Tablet möglich.  

Gibt es Tablet-Regeln für den Unterricht?

Verbindliche Verhaltensregeln für den verantwortlichen Umgang mit den Geräten sind im Schüler*innen-Leitfaden festgehalten und werden den Schüler*innen zu Beginn des Schuljahres vermittelt. 

Technische Fragen

Warum Apple-iPads? Was ist mit Android- oder Windows-Produkten?

Viele Studien und auch praktische Erfahrungsberichte zeigen immer wieder die Vorteile, die das iPad von Apple gegenüber anderen Systemen wie Microsoft Surface, Android oder Chromebook im schulischen Umfeld besitzt. Repräsentativ sollen hier fünf Gründe genannt werden:

  • Hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie keine Abstürze des Betriebssystem iPadOS
  • Schnelle Lerneffekte durch intuitive und übersichtliche Nutzung des Betriebssystems iPadOS
  • Hoher Werterhalt und sehr gute Verarbeitung des Geräts, lange Update-Fähigkeit des iPadOS
  • Schlüssiges Schulkonzept ("Apple Education") erleichtert Digitalisierung für Schule und Unterricht und deren Administration   
  • Nahtlose, zuverlässige Benutzung der Elemente AppleTV, AirDrop, Apple Classroom, Apple Pencil, AirPlay im Unterricht

Hier können Sie Details zu diesen Gründen nachlesen: 5 Gründe für das iPad in der Schule (Quelle: Unterrichten Digital)

Weitere Aspekte:

  • das iPad gibt es mit Abstand die meisten Apps im Bildungs-/Schulsektor
  • Bezogen auf die lange Lebensdauer und die langjährige kostenlose Update-Fähigkeit des Betriebssystems ist der Anschaffungspreis günstig.
  • Das iPad ist sofort betriebsfähig, da es eine Grundausstattung und im Preis inbegriffene, sehr guter Apps besitzt.
  • Zentrale Administration über Profile, Apps, Einschränkungen , WLAN Zugangsdaten etc. durch MDM möglich
  • Ortung nach Diebstahl möglich
  • Hohe Sicherheit durch ein geschlossenes Betriebsystem, kein Befall von Viren und Malware möglich.
  • Auf dem iPad werden sehr vielfältige Programme eingesetzt, um nicht einseitig nur ein System zu schulen – hier stehen uns insbesondere die Programme von Microsoft (M365) zur Verfügung, die auch reibungslos auf dem iPad nutzbar sind.
  • Android- und Windows-Tablets sind komplizierter und nicht sicher in den schulischen Kontext zu integrieren.
Wie werden die Daten/Unterrichtsmaterialien abgelegt – lokal oder zentral?

Die Daten können in begrenztem Maß auf den Geräten selber gespeichert werden und müssen zur Sicherung zusätzlich in der von der Stadt Leverkusen für alle Schüler*innen zu Verfügung gestellten, DSGVO-konformen M365-Cloud (OneDrive) gespeichert werden. In der M365-Cloud steht für jede*n Schüler*in zwei Terabyte Speicherplatz kostenlos zur Verfügung. Auf diese Weise können die Schüler*innen auch von anderen Endgeräten immer auf ihre Daten zugreifen. 

Kann ich das Gerät auch privat zu Hause nutzen?

Es ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule und Hausaufgaben, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz). 

Die Tablets sind sogenannte DEP-Geräte. Dadurch entsteht auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zwischen den Eltern und dem städtischen IT-Dienstleister der doppelte Nutzen als Schulgerät mit vollumfänglicher Einbindung in die schulische Endgeräteverwaltungsumgebung bei zugleich vollumfänglicher privater Nutzung ohne Steuerungs- oder Kontrolloption im privaten Bereich durch die Schule.

Wer kümmert sich um technische Probleme?

Erfahrungsgemäß sind iPads wenig reparaturanfällig. Sollten trotzdem technische Probleme oder Schäden auftreten, steht der Support unserer Partnerfirma GfdB zur Verfügung. Zusätzlich können sich bei Problemen mit dem Gerät auch immer an unser Tablet-Administratorenteam (Herr Albrecht, Frau Doherty, Herr Wittbold ) unter apple-admins@landrat-lucas.org wenden. 

Brauche ich eine eigene Apple-ID?

Die Apple-ID ist ein Apple-Benutzerkonto, die z.B. die private Nutzung des App-Stores ermöglicht. Da die Geräte und Benutzer auf den Geräten mit einer MDM Lösung verwaltet werden, braucht der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin für die schulische Nutzung keine eigene Apple-ID. 

Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren und diese außerhalb der Schule zu nutzen. Ob das den Kindern ermöglicht werden soll, entscheiden und verantworten die Erziehungsberechtigten. Aus schulischer Sicht ist das nicht notwendig. 

Wie werden die Geräte administriert bzw. konfiguriert?

Die Geräte werden vom Schulträger in Hinblick auf die zur Verfügung stehende Software gemanaged. Darüber ist auch eine sorglose Update-Routine gewährleistet. Bei der großen Anzahl von Geräten kann die Einrichtung und Wartung der Geräte aber nur über eine professionelle Mobilgeräteverwaltung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Die gesamte MDM-Leistung wird vom Schulträger organisiert und zur Verfügung gestellt. Das MDM hat einen entfernten Zugriff auf die iPads. Es werden Profile aufgespielt, um z.B. das richtige WLAN-Profil einzurichten, Betriebssystem-Updates durchzuführen, Apps zu verteilen und die Nutzung auf die schulisch sinnvollen Möglichkeiten einzuschränken. Insbesondere gibt es bei schulischer Nutzung für die Schulzeit keinen Zugriff auf Dienste wie: iCloud, AppleMusic, Games etc. Der Schulträger verwendet JAMF School als MDM. Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler*innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet. 

Die Tablets sind sogenannte DEP-Geräte. Das „Device Enrollment Program“ ist die Geräteverwaltung von Apple. Hierdurch wird die Einrichtung der Geräte vereinfacht und automatisiert. Sobald das Gerät in Betrieb genommen wird, wird es dem MDM zugewiesen und Profile, Apps usw. werden automatisch installiert. Dadurch entsteht auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zwischen den Eltern und dem städtischen IT-Dienstleister der doppelte Nutzen als Schulgerät mit vollumfänglicher Einbindung in die schulische Endgeräteverwaltungsumgebung bei zugleich vollumfänglicher privater Nutzung ohne Steuerungs- oder Kontrolloption in diesem Bereich durch die Schule. 

Ist das WLAN der Schule denn ausreichend?

Das LLG verfügt über ein leistungsfähiges Datennetz in allen Klassen- und Fachräumen und in den Räumen der Tablet-Klassen soll grundsätzlich ein WLAN-Router installiert sein. Nach Möglichkeit soll der Datenaustausch zwischen den Geräten unabhängig vom WLAN über die AirDrop-Funktion der iPads (via Bluetooth) erfolgen, um das Schulnetz nicht unnötig zu belasten.  

Neben den oben dargestellten Formaten wird Unterrichtsstoff den Schüler*innen in der Regel über Moodle oder OneNote zugänglich gemacht. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Internet-Verbindung nicht zwingend für die Arbeit im Unterricht mit den digitalen Endgeräten erforderlich ist, da eine Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten einer Lerngruppe über AirPlay und AirDrop möglich ist.   

Die Stabilität des WLAN-Netzwerks soll durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden: 

  • Etwa 90% der verfügbaren Bandbreite soll den schulischen Geräten zur Verfügung stehen („Schul-WLAN“). 
  • Der Netzwerkzugang zum Schul-WLAN ist passwortgeschützt und dieses Passwort wird vom Fachbereich Schulen des Schulträger über die Profile verteilt, so dass man es nicht einsehen oder weitergeben kann. 
  • Nur registrierte Geräte können das Tablet-WLAN nutzen. 
  • Die übrigen 10% des WLAN („freies WLAN“) stehen der sonstigen Schulgemeinde zur Verfügung. 
Wie ist die sonstige digitale Ausstattung der Schule?

Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, die Unterrichtsräume sukzessive mit digitaler Technik auszustatten. In den Räumen der Tablet-Klassen wird grundsätzlich folgende Technik installiert sein: 

  • WLAN-Router 
  • Apple TV + Deckenbeamer (die analogen Tafeln bleiben erhalten) 

Diese Ausstattung wird fortlaufend auf die weiteren Klassen, Kurs- und Fachräume erweitert und soll etwa 2025 abgeschlossen sein. 

 

Wie wird sichergestellt, dass die Kinder nur auf altersgemäße Inhalte Zugriff haben?

Die in der Schule genutzten Tablets werden alle an ein zentrales iPad-Management-System angeschlossen. Das ermöglicht es uns, alle Tablets über das Internet einzurichten, regelmäßige (Sicherheits-) Updates durchzuführen, für die Schule notwendige Apps und Lehrwerke zu installieren und festzulegen, welche Apps während der Unterrichtszeit nutzbar sind. Zu dieser Zeit sind dann privat installierte Apps wie Spiele o.ä. nicht vorhanden.  

Zusätzlich richtet die Stadt im Profil der Geräte einen Internet-Filter ein, der das Aufrufen von problematischen, jugendgefährdenden Inhalten verhindert. 

Für die Zeit der privaten Nutzung (mit einer eigenen Apple-ID) außerhalb der Schulzeit liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.  

Fragen zur Anschaffung und Versicherung

Wer ist die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)

Die „Gesellschaft für digitale Bildung“ (GfdB)  ist sog. Apple Authorised Education Specialist und damit Spezialist für den Wegbereiter des digitalen Unterricht an Schulen. Seit vielen Jahren unterstützt die GfdB Schulen bei der Ausstattung, Planung, Umsetzung, Schulung und Service bei der Einführung von Tabletklassen an Schulen mit besten Referenzen. www.gfdb.de bzw. GfdB - Über uns

Für die Anschaffung der iPads kooperieren wir mit der „Gesellschaft für digitale Bildung“ (GfdB), über die iPad zu günstigen Konditionen privat angeschafft werden können. Die Anschaffung bei einem Anbieter erleichtert die Einrichtung und Wartung der Geräte immens.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen für die Tablets?

Es besteht die Möglichkeit, die Geräte über Sofortkauf zu erwerben - in diesem Fall gewährt die GfdB 6% Skonto auf den Kaufpreis. Alternativ kann das Tablet auch über drei Jahre in monatlichen Raten abbezahlt werden. Die finanzielle Abwicklung läuft nicht über unsere Schule, sondern direkt über die GfdB.  

Welches Zubehör ist vorgesehen?

Eine Schutzhülle und ein ApplePencil (1. Generation) sind vorgeschrieben. Die Schutzhülle soll dafür sorgen, dass das Tablet auch bei einem Sturz (möglichst) nicht kaputt geht. Der ApplePencil erweitert die Möglichkeiten der Nutzung sehr stark. Eine zusätzliche Tastatur wird nicht benötigt. Wer möchte, darf sich eine nicht klappernde Tastatur selbst anschaffen und im Unterricht nutzen. 

Insbesondere für den Sprachenunterricht soll jede*r Schüler*in über einen eigenen Kopfhörer verfügen, um Ton für die anderen Schüler*innen störungsfrei abspielen zu können. 

Was kostet das Standard-Paket?

Der genaue Preis für das Standard-Paket steht noch nicht genau fest. Im vergangen Schuljahr betrug er 700€ und umfasste: ein iPad 10. Generation mit 64 GB, einen Apple-Pencil (1. Generation), eine sturzsichere Hülle, eine lifetime-Lizenz für das Management System, eine Versicherung und den Kundenservice durch die GfdB enthalten. Dieses Paket ist unseres Erachtens absolut ausreichend für die schulischen Zwecke. Sollten Eltern ein Paket ohne die von der GfdB angebotene Hülle oder Versicherung kaufen, empfehlen wir dennoch dringend die Anschaffung alternativer Produkte.  

Muss ich das Gerät meines Kindes selbst bezahlen? Den Schulen steht doch aus dem Digitalpakt Geld zu.

Aus Geldern des Digitalpakts durften digitale Endgeräte nur in begrenzter Anzahl angeschafft werden. Der Großteil des Geldes wurde in die technische Infrastruktur (z.B. Netzwerkanbindung, WLAN-Ausbau, Beamer etc.) investiert. Deswegen muss das Gerät von den Eltern angeschafft werden. Der Digitalpakt war bzw. ist eine einmalige Investition des Staates und wird nicht jährlich wiederholt. Das LLG hat im Rahmen des Digitalpaktes vom Schulträger 80 iPads erhalten. In welcher Anzahl es in den kommenden Jahren noch weitere iPads geben wird ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Der Förderverein hat aber auch die Bereitschaft signalisiert, noch weitere Leihgeräte anzuschaffen. Wir versuchen durch stete Anträge beim Schulträger aber auch noch weitere iPads von städtischer Seite zu erhalten, können hierfür aber keine Gatantien abgeben.  

Ist es möglich, auch ein bereits vorhandenes Gerät zu nutzen?

Vorhandene Geräte können weiterverwendet werden und müssen in das schulische Management-System (MDM) des Schulträgers eingebunden werden. wenn die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllt werden und das Gerät aktuell genug ist.  Das Gerät wird eingesammelt und zu einem zentralen Termin an den Schulträger übergeben. Dort wird es an die IVl weitergegeben, die das Gerät komplett zurücksetzen muss, bevor es in das System eingebunden wird.

Bei weiteren Rückfragen zur Einbindung der Geräte wenden Sie sich bitte an Frau Tydecks unter yvonne.tydecks@stadt.leverkusen.de 

Wenn alle Schüler*innen weitestgehend das gleiche Gerät haben, kommt es so auch nicht zu Vergleichen zwischen den Kindern, wer das „bessere“ Gerät hat. Dies ist uns im gemeinsamen Miteinander sehr wichtig. Wir raten Ihnen deshalb zur Teilnahme an der Sammelbestellung. 

Welche Unterstützung gibt es für finanzschwache Haushalte?

Familien, die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bekommen oder für die die Anschaffung des Tablets finanziell nicht möglich ist, können sich vertrauensvoll an Frau Tydecks (yvonne.tydecks@stadt.leverkusen.de) wenden, um ein Leihgerät der Schule zu beantragen.

Die Leihgeräte sind aber im Gegensatz zu den selbst erworbenen Geräten nur für schulische Zwecke eingerichtet und verfügen über keine Möglichkeit ein privates Profil zu nutzen.

Warum müssen das die Eltern finanzieren?

Tablets sind leider nicht lernmittelfrei, d.h. die Kosten werden vom Staat nicht übernommen. Durch die private Finanzierung ist das Tablet, auch solange es als „Schultablet“ genutzt wird, privates Eigentum. Jedes Kind hat damit sein eigenes Tablet, das es mit nach Hause nehmen darf und das nach der Unterrichtszeit auch für private Zwecke genutzt werden kann. 

Warum gerade ein iPad?

Die Frage wird weiter oben unter "technische Fragen" ausführlich beantwortet.

Das iPad hat sich in den letzten Jahren im Bildungsbereich als besonders handliches, vielseitiges, leistungsfähiges, robustes, sicheres und wartungsfreies  Gerät erwiesen. Viele Schulen in der Region haben positive Erfahrungen mit dem iPad im Unterricht gemacht. iPads sind kaum anfällig für Viren oder Trojaner; Systemabstürze oder ähnliche Probleme sind äußerst selten; Einträge werden zuverlässig automatisch gespeichert. Die Bedienung ist einfach und weitgehend intuitiv. Verbindung zu WLAN und Beamer lässt sich einfach herstellen. Auch die auf dem iPad installierten Apps sind einfach zu bedienen und im Unterricht sehr gut einsetzbar. Das Angebot an weiteren Apps für das iPad ist gerade im Bereich "Bildung" sehr umfangreich. Darüber hinaus können wir iPads über ein zentrales Management-System als "Schultablets" einrichten, verwalten und aktualisieren. Somit können wir auch eine missbräuchliche Nutzung im Unterricht einschränken. Die Stadt Leverkusen hat zudem entschieden, auch die Leverkusener Lehrkräfte mit iPads als "Dienstgeräte" auszustatten. 

Was passiert, wenn das Tablet herunterfällt, kaputtgeht oder gestohlen wird?

Die Kinder gehen unserer Erfahrung nach sehr sorgsam mit den Tablets um. Mit einer geeigneten Schutzhülle kann die Gefahr von Beschädigungen weiter deutlich minimiert werden. Dadurch, dass die Tablets zentral verwaltet werden, ist ein Diebstahl eher uninteressant, da das iPad im Falle eines Diebstahls über die zentrale Verwaltung gesperrt werden kann und damit für den Dieb nicht mehr genutzt werden kann.. Bei der Bestellung sollte zudem eine Versicherung erworben werden, die für fünf Jahre eine Übernahme von Reparaturkosten, den Austausch bei Totalschaden und Ersatzleistung z.B. bei Raub oder Einbruchdiebstahl zusichert.  

Wenn Sie die Versicherung über die GfdB abschließen, ist das Gerät gegen alle wichtigen Risiken versichert. Für den kurzfristigen Ersatz steht in der Schule ein Ersatzgerät zur Verfügung.  

Unser Kooperationspartner steht bei solchen und ähnlichen Fragen beratend zur Seite. 

Brauchen wir eine Versicherung für das iPad?

Wir empfehlen den Erziehungsberechtigten eine Versicherung des Endgerätes entweder über die GfdB (wir bieten entsprechende Pakete an), da hierüber sowohl der Diebstahl als auch mögliche Schäden (z.B. Bruch des Displays) versichert sind, oder über eine eigene Versicherungsgesellschaft.  

Aber auch hier gilt: Es gibt keine Versicherung, die alle Eventualitäten absichert. Wenn ein anderes Kind das Tablet beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung des anderen Kindes. Wenn sich das Tablet in einem abgeschlossenen oder überwachten Raum in der Schule befindet, gibt es Versicherungsschutz. Man kann es evtl. auch über die private Handyversicherung absichern. 

Sonstige Fragen

Beherrschen die Lehrkräfte das Unterrichten mit den Tablets eigentlich?

Die Lehrkräfte des LLG werden über pädagogische Tage, Mikrofortbildungen, Einsatzbeispiele im Unterricht und gegenseitige Unterstützung geschult, digitale Methoden und Werkzeuge im Fachunterricht einzusetzen. Alle Lehrer*innen haben ein Tablet in der gleichen Ausstattung wie die Tabletklassen. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten sind unterschiedlich, aber die Lehrkräfte lernen auch mit den Schüler*innen weiter. 

Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Klasse wiederholen muss oder die Schule wechselt?

Werden in der neuen Klasse bzw. Schule keine Tablets im Klassenverband genutzt, werden die Tablets aus der Verwaltung LLG entfernt und das Gerät kann privat weitergenutzt werden. Über die weitere Verwendung des Tablets im Unterricht entscheidet dann die neue Schule. 

Warum ausgerechnet Tablet-Klassen ab der 9. Jgst.?

Das Betriebssystem iOS wird von Apple kontinuierlich mit Updates versorgt und es besteht eine Garantie seitens des Herstellers, diese für jede Generation fünf Jahre weiterzuführen. Aus diesem Grund planen wir jeweils ab der Stufe 9 den Einsatz von Tablets, der bis zur Stufe 13 sukzessive fortgeführt wird, so dass mittelfristig die flächendeckende Nutzung der Tablets im Unterricht von Stufen 9 bis 13 verbindlich sein wird und wir die vollen fünf Jahre der Hersteller-Garantie ausnutzen. 

Zusätzlich trauen wir unseren Neuntklässlern die nötige Reife für einen verantwortungsbewussten Umgang mit einem Tablet zu. Die Erfahrungen mit den 8ten Klassen des Pilotprojektes haben dies durchaus bestätigt. 

Benötigt man einen zusätzlichen Taschenrechner?

Wir werden bei der Bezirksregierung ein Konzept einreichen, wie wir die als Taschenrechner-Ersatz benötigte und spätestens für den Oberstufenunterricht nötige CAS-Taschenrechner-App geogebra sicher für Prüfungen nutzen wollen. Dabei geht es um einen Prüfungsmodus der ausschließt, dass andere Apps oder gespeicherte Daten genutzt werden können. Damit wir das Konzept einreichen können und die Bezirksregierung ausreichend Zeit zur Genehmigung hat, hat die Fachschaft Mathe beschlossen, dass in der Stufe 9 der bisherige einfache Taschenrechner aus Stufe 7 und 8 weiter genutzt wird. Dies ist aufgrund der Verschiebung der Inhalte durch den Wechsel auf G9 möglich. Auf der Grundlage dieses auch an anderen Schulen praktizierten Konzeptes (z.B. Gesamtschule Schlebusch) wird eine zusätzliche kostspielige Anschaffung eines Taschenrechners nicht notwendig sein.  

Wie kann ich verhindern, dass mein Kind digitale Medien zu häufig nutzt?

Pädagogisch ist sicherlich am sinnvollsten, wenn sie Gespräche mit ihrem Kind über seine Mediennutzung führen, um gemeinsam auch zu Hause tragbare Nutzungszeiten und Nutzungsarten zu entwickeln. Vielfältige Anregungen dazu finden Sie auf den Seiten von https://www.klicksafe.de/eltern/ 

Die Verabredung von medienfreien Zeiten ist sicherlich sinnvoll. Wenn Sie die Mediennutzung quantitativ kontrollieren wollen, können Sie auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) einstellen, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden. Fast alle Apps auf dem Tablet können auch ganz ohne Internetzugang genutzt werden.