Leistungssportler:innen in der Sek. II

„Junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können an den Sportschulen neben einer guten Schulbildung auch ein anspruchsvolles Trainingsprogramm absolvieren. Hier erhalten sie optimale Rahmenbedingungen, um Schule und Leistungssport miteinander vereinbaren zu können.“

„Besondere Begabungen verdienen eine besondere Förderung. Schülerinnen und Schüler, die Leistungssport betreiben, setzen sich hohen zeitlichen, körperlichen und psychischen Belastungen aus. In den NRW-Sportschulen werden die jungen Talente gezielt bei der Bewältigung ihrer Doppelkarriere unterstützt.“

Aus: http://www.schulministerium.nrw.de, Zugriff 16.12.2014

Auf dieser Grundlage bietet das Landrat-Lucas-Gymnasium folgende Maßnahmen zur schulischen Förderung und zeitlichen Entlastung von Leistungssportlern in der Sek. II an:

Die Maßnahmen sind an folgende Kriterien gebunden:

  • Mitglied des Sportinternates Leverkusen
  • im Regelfall Zugehörigkeit zu einem Kader der Sportfachverbände/Spieler in der Junioren-Bundesliga.
  • Betreuung und Beratung durch die Sportkoordinatoren in der Schule und im Sportinternat; Koordination der Terminenzwischen Schule und Verein bzw. Sportverband.
  • Endgültige Entscheidung über Umsetzung der Maßnahmen obliegt dem Schulleiter.
  • Alle Maßnahmen stimmen mit den Bedingungen der APO-GOSt überein.

In der gesamten gymnasialen Oberstufe EF – Q2

  • Die Mindest-Gesamtstundenzahl in der gymnasialen Oberstufe wird nach Prüfung des Einzelfalles durch die Schulleitung von 102 Stunden auf bis zu 100 Stunden reduziert.(vgl. dazu APO-GOSt, VV zu  § 1, 1.3 zu Abs. 3)
  • Einrichtung einer  freien gemeinsamen Grundkursgruppe von der EF bis zur Q2 für kollektives Vormittagstraining (siehe Film)

In der Einführungsphase/EF

  • Einrichtung einer gemischten Sportklasse
  • Mögliche Wahl von bis zu zwei Vertiefungsfächern, die ausgelagert im Sportinternat erteilt werden, für zeitgleiches Vormittagstraining
  • Freistellung vom Sportunterricht auf  schriftlichen Antrag (s. Schulgesetz NRW, §43/3) für zeitgleiches Vormittagstraining

In der Qualifikationsphase/Q1

  • Freistellung vom Grundkurs Sport auf  schriftlichen Antrag (s. Schulgesetz NRW, §43/3) für zeitgleiches Vormittagstraining
  • Teilnahme am Projektkurs „Reflexion des sportlichen Trainings“, der im Sportinternat unterrichtet wird. Der freie Unterrichtsblock ermöglicht ein zweites Vormittagstraining.
  • Möglichkeit der Schulzeitstreckung nach Beratung und auf Antrag bei der Bez.Reg.

In der Qualifikationsphase/Q2

  • Mögliche Wahl von einem Vertiefungsfach, das ausgelagert im Sportinternat erteilt wird, für zeitgleiches Vormittagstraining