Die Ganztagsphilosophie am Landrat-Lucas-Gymnasium

Im Zusammenhang mit der Schulzeitverkürzung am Gymnasium auf acht Schuljahre kurz „G8“ vollzog das LLG im Schuljahr 2010/2011 die Umwandlung in ein Gymnasium mit gebundenem Ganztag. An diesem wurde im Schuljahr 2018/2019 bei der Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang "G9" festgehalten. Die durch den Ganztag zur Verfügung stehenden zusätzlichen personellen und materiellen Ressourcen ermöglichen eine – insbesondere im Vergleich zu herkömmlichen Halbtagsschulen – wesentlich gezieltere unterrichtliche und pädagogische Begleitung der Kinder und Jugendlichen im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung. Die Schüler*innen erhalten mehr Raum zur Entwicklung und Förderung ihrer Fähigkeiten, Interessen und Begabungen, zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Intensivierung des sozialen Miteinanders. Hierbei bieten sich auch neue Möglichkeiten der Hilfestellung und Beratung durch Lehrerinnen und Lehrer oder externe Kräfte. Im gebundenen Ganztag können unsere Schüler*innen daher besser individuell gefördert und gezielter betreut werden. Im Mittelpunkt steht nach wie vor der qualitativ hochwertige Unterricht in den verschiedenen Fächern; dieser wird durch vielfältige zusätzliche Angebote ergänzt, z.B. durch Aktivitäten im kreativen oder sportlichen Bereich oder durch andere Förderangebote. Ganztag, wie wir ihn verstehen, definiert den Lernort Schule umfänglich neu als Lebens- und Lernort.

Eltern oder Schüler*innen, die sich besonders engagieren wollen, werden in dieses Konzept eingebunden, z.B. als Helfer in der Pausenbetreuung oder in der Cafeteriaausgabe. Vereinstrainer können die Betreuung einzelner Sportangebote übernehmen.

Ticket-Modell

Zur individuellen Förderung im Rahmen des Ganztags gehört auch eine Öffnung der Schule hin zum Sozialraum und die Zusammenarbeit mit den dort tätigen Akteuren. Sie hat das Ziel, die Bandbreite der Fördermöglichkeiten im Bereich der persönlichen Neigungen bzw. Talente zu erhöhen. Aus diesem Grund hat die Schulkonferenz im Jahr 2019 beschlossen, dass Schüler*innen auf Antrag von der verpflichtenden Teilnahme an den Lernzeiten befreit werden können ("Ticket-Modell"). Voraussetzung hierfür ist, dass die Schülerin/der Schüler nachweist, dass sie/er in zeitlich vergleichbarem Umfang an einem außerschulischen Förderangebot wöchentlich regelmäßig teilnimmt. Hierzu zählen z.B. die Angebote von Sportvereinen, Musikschulen, etc.; zudem muss der außerschulische Anbieter eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landrat-Lucas-Gymnasium abgeschlossen haben.
Einen
"Antrag auf Befreiung von der Teilnahmepflicht an einer Lernzeit" können alle Schüler*innen der Sek. I stellen, im 1. Halbjahr der Stufe 5 für eine Lernzeit, danach für beide Lernzeiten. Bei Interesse sprechen sie ihr Klassenlehrer-Team an, das sie bezüglich des Anliegens berät und z.B. die Vor-/Nachteile einer Befreiung mit den Schüler*innen und Eltern bespricht.

Hier gibt es weitere Informationen zum Ticket-Modell und
das Antragsformular mit Informationen für außerschulische Anbieter sowie eine Übersicht über unsere aktuellen Kooperationspartner.

 

Langtage, Doppelstunden und Rhythmisierung

Montag, Mittwoch und Donnerstag sind am LLG Langtage mit drei Unterrichtsblöcken am Vormittag, einer 65-minütigen Mittagspause und verpflichtendem Unterricht bis mindestens 14.55 Uhr. Dienstag und Freitag sind Kurztage mit drei Unterrichtsblöcken bis 13.05 Uhr. Unterrichtsbeginn ist jeweils um 7.55 Uhr. Das aktuelle Stundenraster des LLG finden Sie hier. Mögliche freiwillige Zusatzangebote (z.B. AGs) finden an allen Tagen im Anschluss an den Pflichtunterricht statt.

Am LLG wird der Unterricht größtenteils in Doppelstunden erteilt. Hierdurch können neue Lernformen wie kooperatives und individualisiertes Lernen leichter umgesetzt werden. Auch ein Wechsel zwischen kognitiv unterschiedlich anspruchsvollen Phasen ist hierdurch eher möglich. Durch die Reduktion auf wenige Fächer pro Tag werden zudem häufige Wechsel zwischen verschiedenen Wissensbereichen vermieden, ein positiver Nebeneffekt ist außerdem – v.a. für die Kinder in der Erprobungsstufe – in der deutlich leichteren Schultasche zu sehen.

Zudem wird das Prinzip der äußeren Rhythmisierung soweit wie möglich umgesetzt, das heißt vereinfacht: Stark kognitive Belastungen sollen sich mit musisch-kreativen oder sportlichen Anforderungen abwechseln, angepasst an die Tagesleistungskurve der Schüler*innen.

 

Mittagspause, Mittagessen und Betreuung

Seit dem Schuljahr 2012 ist die neue Mensa fertiggestellt, die bis zu 400 Essen ausgeben kann. Die Vorbestellung und Bezahlung der Speisen erfolgen über ein Online-Bestellsystem bequem von zu Hause aus. Zusätzlich zur Mensa steht unsere Cafeteria mit ca. 100 Plätzen zur Verfügung. Hier gibt es von 9.00 Uhr bis 14.30 belegte Brötchen, Snacks und Getränke.

Nach dem Motto „60 Minuten voller Möglichkeiten – Mittagszeit soll Freizeit sein“ entscheiden die Schüler*innen selbst, womit sie gerne ihre Pause verbringen. Auf Antrag der Eltern dürfen die Schüler*innen ab der Stufe 8 in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.

Die Schule macht während der Mittagspause Angebote zur Bewegung und Erprobung der Geschicklichkeit im Sinne einer bewegten Pause, z.B. durch Öffnung der Großturnhalle mit Ballspielangeboten, durch die Organisation von kleinen Wettkämpfen oder durch die Ausleihe von Sportgeräten, die auf dem Schulhof genutzt werden können.

Die Schulhöfe sind für den Ganztag mit Tischtennisplatten, Kicker, Basketballkörben, Spielgeräten und Sitzgelegenheiten ausgestattet worden. Ältere Schüler unterstützen die Lehrer bei der Spiele- und Geräteausleihe und bei der Betreuung von Spielgruppen.

Zudem können sich die Schüler*innen in den Schulgarten, die Bibliothek und die Mensa sowie in mehrere ÜMi-Räume zurückziehen. Karten- und Gesellschaftsspiele können ausgeliehen werden.

Außerdem können die Computerräume unter Aufsicht genutzt oder weitere Angebote aus dem naturwissenschaftlichen oder musisch-künstlerischen Bereich unverbindlich besucht werden.

Und wer will, tut einfach nichts und verklönt die Pause mit seinen Freunden.

 

Die Klassenleitungsstunde

Die Klassenleitungsstunde ist eine zusätzliche Stunde beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin bzw. deren Stellvertreter in allen Klassen der Stufen 5-10. Sie soll dafür sorgen, dass die Schüler*innen ganzheitlich in ihrer Persönlichkeit wahrgenommen und altersgemäß gefördert werden. Hier wird das Lern- und Arbeitsklima in der Klasse reflektiert und verbessert, soziale Verantwortung in Klassenprojekten eingeübt und die Entwicklung der Kinder hin zum Jugendlichen und sodann zum selbstbestimmten und verantwortungsvollen Erwachsenen altersgemäß begleitet.

 

Hausaufgaben, Lernzeiten, AG-Angebote

„An Ganztagsschulen treten in der Se­kundarstufe 1 Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzei­ten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 05.05.2015)"

Übungszeiten, individuelle Förderung und selbstverantwortliches Lernen sind damit im Sinne einer modernen Pädagogik als feste Bestandteile auch in den Regelunterricht zu integrieren.

Daneben erfolgt am LLG eine weitere Förderung der Schüler*innen in den Lernzeiten. Diese werden in der gesamten Sekundarstufe 1 als obligatorischer Unterricht in die Stundentafeln eingebaut (zwei Wochenstunden) und bieten den Schüler*innen die Möglichkeit, selbsttätiges Lernen und Üben im Rahmen eines die schriftlichen Fächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, Zweite Fremdsprache) umfassenden Angebots kognitiver und kreativer Lernzeiten eigenverantwortlich zu organisieren. In den Lernzeiten gibt es auf der einen Seite von den Schüler*innen frei wählbare Lernangebote in Einzel- und Teamarbeit (Übungsphasen, Hausaufgaben, Drehtürmodell, Projekte), auf der anderen Seite ist die gesamte Lerngruppe verpflichtet, in einer bestimmten, von der Lehrkraft festgesetzten Zeitspanne obligatorische Unterrichtsinhalte selbstständig zu erarbeiten (Wochen-/Monatsplanarbeit).

Die Lernzeiten bieten somit ein hohes Maß an Flexibilität und (Wahl-)Freiheit, sind bedarfsorientiert, fordern die Eigenverantwortung und fördern das selbstständige und motivierte Lernen, sind aber gleichzeitig ein Instrument, um gezielte (individuelle) Förderung zu betreiben, da Pädagogische Konferenzen, Beratungsgespräche und der Förderplan für eine strukturelle Begleitung sorgen. Die Arbeit in den Lernzeiten, begleitet durch die Klassen- und Fachlehrer, wird in Form eines Lernplaners dokumentiert und hat direkte Auswirkungen auf den Fachunterricht. Dadurch werden die Schüler*innen in die Pflicht genommen, ihre Lernzeiten geplant und effektiv zu nutzen.

Methodische Förderung im ersten Halbjahr der Stufe 5

Die Schüler*innen, die von den Grundschulen neu an unsere Schule kommen, werden in den ersten Tagen durch Kennenlern- bzw. Methodentage an den Unterricht des Gymnasiums herangeführt. Dies schließt sowohl ein Kennenlernen der neuen Lerngruppe wie auch der methodischen Standards ein. Begleitend durch die Inhalte der Klassenleitungsstunde (s.o.) lernen sie ihren Lernprozess sinnvoll und effektiv zu strukturieren.

Lernzeiten in den Stufen 5 - 10

Ab dem ersten Halbjahr der Stufe 5 arbeiten die Schüler*innen in ihrem individuellen Lerntempo an Wochenplanaufgaben. In dieser Zeit sollen von den Schüler*innen in der Regel Aufgaben erledigt werden, die der individuellen Förderung dienen, d.h. Lern- und Übungsaufgaben, die den Fachunterricht begleiten und zu vertieftem Wissen und methodischer Ausgestaltung führen. Die Betreuung findet im Klassenverband statt. Die Aufsicht führende Lehrkraft kann hier gefragt werden, hat aber nicht die Funktion eines Nachhilfelehrers. Zudem werden Stillarbeitsräume (Silentium) für Schüler*innen eingerichtet, die vollkommen selbständig arbeiten möchten.
Die erste pädagogische Konferenz bzw. die Halbjahreskonferenz berät über einzelne Schüler*innen, an welcher Stelle sich beobachtbare Stärken, Potenziale oder aber Schwächen zeigen. Diese Schüler*innen erhalten eine Förder- bzw. Forderempfehlung, die sowohl für den Fachunterricht als auch für die Lernzeiten leitend ist. Dies wird entweder in Form eines Förderplans oder im Lernplaner dokumentiert. In Beratungsgesprächen wird mit den Schüler*innen z.B. im Rahmen der Klassenleitungsstunde oder in Elterngesprächen (bei Defiziten obligatorisch) ein individueller Fahrplan für die nächsten Wochen entwickelt.

Zusätzliche Angebote im Nachmittagsbereich

Der Unterrichtsschluss an den Kurztagen (Di., Fr.) sowie an den „kürzeren“ Langtagen nach der siebten Stunde bedeutet nicht, dass die Schüler*innen um 14.55 Uhr die Schule verlassen müssen. Es gibt verschiedene AG-Angebote, die von den Schüler*innen freiwillig besucht werden können. Diese AG’s haben einen Zeitumfang von 45, 60 oder 90 Minuten.

Die Schüler*innen melden sich zu diesen Angeboten jeweils für die Dauer eines Schulhalbjahres an.