Schulentwicklungsgruppe (SEG)
Kontrakt zur Schulentwicklung am Landrat-Lucas-Gymnasium
(a) Mitglieder
Die Schulentwicklungsgruppe (SEG) besteht aus zehn Mitgliedern (je zwei Vertreter*innen aus der Schülerschaft und der Elternschaft, vier Vertreter*innen aus der Lehrerschaft, der Koordination der Schulentwicklung und einem Mitglied der Schulleitung).
Die Vertreter der einzelnen Gremien werden für die Dauer von zwei Jahren innerhalb der jeweiligen Gremien (Schülerrat, Elternpflegschaft, Lehrerkonferenz) gewählt. Am Ende ihrer Amtszeit legen sie innerhalb der Gremien Rechenschaft über ihre bisherige Tätigkeit ab.
(b) Vorsitz
Der Vorsitz wird von der Koordination der Schulentwicklung. Die Aufgaben der Vorsitzenden umfassen v.a. die Vorbereitung und Leitung der jeweiligen Sitzungen.
(c) Sitzungen
Die SEG tagt in der Regel alle zwei Monate für ca. zwei bis drei Stunden. Am Schuljahresende (ca. vier Wochen vor den Sommerferien) wird ein Tag zur Reflexion und weiteren Planung der Arbeit gemeinsam mit der erweiterten Schulleitung genutzt.
Die Arbeitstreffen finden an wechselnden Wochentagen zu wechselnden Tageszeiten statt.
(d) Dokumentation
Zu jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen (in rotierender Verantwortlichkeit von den Vertreterinnen/Vertretern aus der Lehrerschaft). Mitglieder der Schulgemeinschaft können die Protokolle auf Anfrage einsehen.
Zudem berichtet die SEG in den Gremien regelmäßig über ihre Arbeit.
(e) Verantwortlichkeiten
Die SEG erfasst und dokumentiert systematisch schulische Entwicklungsfelder am Landrat-Lucas-Gymnasium.
Sie nimmt verbindliche Vorgaben sowie Impulse für Schulentwicklung aus der Schulgemeinschaft auf und setzt in Abstimmung mit den schulische Gremien Prioritäten, die von der Schulkonferenz beschlossen werden müssen.
Im Rahmen dieser Schulentwicklungsvorhaben setzt sie gemeinsam mit der Schulleitung differenzierte Ziele und messbare Indikatoren für Entwicklungsmaßnahmen fest. Die Schulleitung erteilt nach Absprache mit der SEG sowie der Lehrerkonferenz konkrete Aufträge zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Die SEG dokumentiert, koordiniert und begleitet die Prozesse (Monitoring) sowie deren Evaluation.
Erfordert die Umsetzung systemische Fortbildungsmaßnahmen, so koordiniert die SEG gemeinsam mit der Koordinatorin für Fortbildungen und der Schulleitung entsprechende Veranstaltungen.
(f) Qualifizierung
Die Mitglieder der SEG erhalten die Möglichkeit, sich regelmäßig durch Fortbildungen (z.B. zu Prozessplanung und Projektmanagement) weiter zu professionalisieren.
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