Mitwirkung in Fachkonferenzen
Die Aufgaben der Fachkonferenz
Fachkonferenzen werden durch Beschluss der Schulkonferenz eingerichtet. Mitglieder sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das Fach besitzen oder darin unterrichten. Daneben können je zwei Eltern- und Schülervertreter als Mitglieder mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Auch Teilnehmer ohne Stimmrecht können in den Sitzungen eigene Anträge stellen. Die Fachkonferenz wählt einen Vorsitzenden.
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit den anderen Fächern. Sie trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und –ergebnisse und Rechenschaftslegung.
Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
2. Grundsätze zur Leistungsbewertung
3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Zur Einberufung, Verfahren bei Sitzungen und Abstimmungen gelten die Grundsätze, wie sie bei der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz dargestellt sind, entsprechend.