Diese Elternvertreter:innen sind die Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/2025 am Landrat-Lucas-Gymnasium:

Rita Heil

Kerstin Brill

Dirk Wiechert

Thomas Tesch

Mascha Mierbach

Vertreter:innen sind:

Manuela Weiss

 
Nanny Exler Maren Schlicht
Christina Laubert Sevgi Benseddik
Jana Popovski Thorsten Mühlisch

Trefft Ihr gerne Entscheidungen? Wollt Ihr das Schulleben aktiv mitgestalten? Und das auf höchster schulischer Ebene?

Dann werdet Mitglied der Schulkonferenz! Egal ob ihr Mitglied der Schulpflegschaft seid oder nicht, alle Erziehungsberechtigen am Landrat-Lucas-Gymnasium sind wählbar. Nicht wählbar sind allein diejenigen Erziehungsberechtigten, die zugleich Lehrer an der Schule sind oder zum sonstigen nichtlehrenden Personal gehören.

Wer ist dabei in der Schulkonferenz? Warum gibt es die Schulkonferenz? Was sind die Aufgaben der Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Die Elternvertreter:innen, gewählt von der Schulpflegschaft, Lehrer:innen , gewählt von der Lehrerkonferenz, und die Schüler:innen , gewählt vom Schülerrat, sind Mitglieder der Schulkonferenz für ein Schuljahr.

Am Landrat-Lucas-Gymnasium gibt es 18 Mitglieder der Schulkonferenz, die sich im Verhältnis 1:1:1 verteilen.

Den Vorsitz führt die:der Schulleiter:in, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der:des Schulleiter:in den Ausschlag. Mit beratender Stimme ist die ständige Vertretung der:des Schulleiter:in und Verbindungslehrer:innen anwesend.

Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie entscheidet über Vorschläge und Anträge der Schulleitung, verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen sowie richtet Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde.

  • 65 SchulG (Schulgesetz NRW) regelt die Aufgaben der Schulkonferenz. Schaut gerne dort für weitere Infos nach!